Die GHS besuchen unsere Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schulbesuchsjahr. Dann endet ihre gesetzliche Schulpflicht. Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unsere
Schulleiterin, Frau Ester, kann das 11. und 12. Schuljahr genehmigen. Ein 13. und 14. Schuljahr wird nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Derzeit werden keine Schülerinnen und Schüler im 13. und
14. Schulbesuchsjahr unterrichtet.
Bei Fragen zur Verlängerung der Schulpflicht wenden Sie sich bitte an unsere Stufenleiterin der Haupt- und Berufsorientierungsstufe, Frau Kroschel.