Die GHS besuchen unsere Schüler*innen bis zum 10. Schulbesuchsjahr. Dann endet ihre gesetzliche Schulpflicht. Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unsere Schulleiterin, Frau Richter, kann das 11. und 12. Schuljahr genehmigen. Ein 13. und 14. Schuljahr wird nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Derzeit werden keine Schüler*innen im 13. und 14. Schulbesuchsjahr unterrichtet.

 

Bei Fragen zur Verlängerung der Schulpflicht wenden Sie sich bitte an unsere Stufenleiterin der Haupt- und Berufsorientierungsstufe, Frau Bauriedl-Volk.